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Förderungen

"Erneuerbare-Wärme-Paket"

Mit 01. Jänner 2024 wird mit dem „Erneuerbare-Wärme-Paket“ der Ersatz einer fossilen Heizung gegen eine klimafreundliche Holzzentralheizung für Ein- und Zweifamilienhäuser, als auch für den mehrgeschossigen Wohnbau durchschnittlich mit förderungsfähigen Investitionskosten von 75 % gefördert.

 

Es gilt: je höher die Investitionskosten für ein klimafreundliches Heizsystem, desto höher fällt die Förderung des Bundes aus. Die Registrierung und Antragstellung ist ausschließlich online unter www.umweltfoerderung.at möglich.



Bundesförderung für Biomasseheizungen

Der "Raus aus Öl und Gas"-Bonus fördert den Tausch einer fossilen Heizung gegen eine klimafreundliche Holzzentralheizung. Die Förderung des BMNT beträgt € 7.500,– bzw. maximal 50 % der förderungsfähigen Investitionskosten.

 

Für die Errichtung von Biomasse-Heizanlagen (Pellets, Hackschnitzel, Stückgut) kann bei der Abteilung Land- und Forstwirtschaft um Förderung angesucht werden (Tel.: +43 732 77 20-115 01; E-Mail: lfw.post@ooe.gv.at).



Förderprogramm für Wärmepumpen vom Land OÖ

Was wird gefördert?

  • Austausch eines fossilen Wärmeerzeugers gegen eine elektrisch betriebene Heizungs-Wärmepumpe, die entsprechend der VERORDNUNG (EU) Nr. 813/2013 zur Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Raumheizgeräten und Kombi­heizgeräten eine jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz (ηs) bei mittlerem Klima von mindestens 125 % (55° C) und 150 % (35° C) aufweisen. Die Wärme­pumpen müssen weiters über das nationale Wärmepumpen-Gütesiegel entsprechend dem European Quality Label für Heat Pumps, EHPA, verfügen.
  • Ersatz eines fossilen Wärmeerzeugers durch Anschluss an ein bestehendes Fernwärmenetz, sofern diese ganz oder teilweise (zumindest 80 %) auf Energie aus erneuerbaren Quellen beruht oder aus hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen im Sinne der Richtlinie 2004/8/EG über die Förderung einer am Nutzwärmebedarf orientierten Kraft-Wärme-Kopplung im Energiebinnenmarkt, ABl. Nr. L 52 vom 21.02.2004 S. 50, sowie sonstige Abwärme, die andernfalls ungenutzt bleibt, stammt.
  • Errichtung einer thermischen Solaranlage, sofern diese nachträglich eingebaut wurde und eine Produktzertifizierung einer anerkannten Prüfstelle für den Kollektor nach der „Solar Keymark“-Richtlinie vorliegt, oder die Kollektoren das "Austria Solar-Gütesiegel" aufweisen. Die Förderung kann unabhängig des bestehenden Heizsystems beantragt werden.
  • Entsorgung eines ortsfesten Tanks für fossile Brennstoffe, in Kombination mit dem Austausch eines fossilen Wärmeerzeugers gegen eine elektrisch betriebene Heizungs-Wärmepumpe oder Ersatz eines fossilen Wärmeerzeugers durch Anschluss an ein bestehendes Fernwärmenetz. Der Bonus dient zur Abdeckung der Kosten für die ordnungsgemäße Entsorgung eines Tanks für fossile Brennstoffe durch ein befugtes Unternehmen.

Nicht gefördert werden: Anlagen in Neubauten, Eigenbauanlagen und Prototypen, Erweiterung von bestehenden thermischen Solaranlagen, gebrauchte Anlagen und Anlagen mit wesentlich gebraucht erworbenen Anlagenteilen.



BIOMASSEHEIZUNGEN VON FRÖLING


WÄRMEPUMPEN VON DAIKIN



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