ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

SCREENROOF GmbH, Mitterdavidschlag 4, 4202 Kirchschlag, FN568870z, www.screenroof.at


I. Geltungsbereich:

Screenroof GmbH schließt Verträge mit Kunden ausschließlich zu diesen AGB ab, welche die vertragliche Beziehung zwischen Screenroof GmbH und dem Kunden regeln. Allfällige ­AGB des Kunden sind unwirksam.

 

 II. Beratung, Pläne:

Der erste Beratungstermin mit anschließender Angebotslegung ist kostenlos. Für jede weitere Beratungsleistung, planerische Tätigkeit, Angebotslegung usw. verrechnet Screenroof GmbH pro angefangene halbe Stunde € 28,00 exkl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Für Wegzeiten verrechnet Screenroof GmbH einen Satz von € 28,00 exkl. gesetzlicher Umsatzsteuer pro angefangene halbe Stunde plus € 1,50 pro gefahren Kilometer für An- und Abreise. Entwürfe, Pläne, Konstruktionszeichnungen, Detailpläne usw., die im Eigentum von Screenroof verbleiben, sind nach der Lieferung bzw. Errichtung des Gewerkes im Original an Screenroof GmbH zurückzustellen. Die Vervielfältigung dieser Unterlagen oder Zugänglichmachung für Dritte ist unzulässig.

 

III. Kostenvoranschläge, Auftragserteilung, Storno:

Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als „verbindlicher Kostenvoranschlag“ bezeichnet sind.

Angebote von Screenroof GmbH sind mit Ausnahme von als „freibleibend“ bezeichneten Angeboten 2 Wochen ab Angebotsdatum gültig, sofern im Angebot keine längere Gültigkeitsfrist angeführt ist. Angebote können vom Kunden innerhalb der Angebotsfrist schriftlich angenommen werden. „Freibleibende“ Angebote stellen lediglich eine Aufforderung an den Kunden dar, ein Angebot zu stellen. Dieses kann von Screenroof GmbH binnen 2 Wochen ab Zugang des Angebotes des Kunden angenommen werden. Für die Rechtzeitigkeit der Annahme ist der Zugang der Annahmeerklärung maßgebend, sodass die Annahmeerklärung auf Risiko des Annehmenden reist. Eine Auftragsbestätigung von Screenroof GmbH ist erst nach Eingang der geleisteten Anzahlung gültig.

Kunden können Aufträge gegen Entrichtung einer Stornogebühr in Höhe von 10% des Brutto-Werkentgelts binnen der 2 Wochenfrist ab Zustandekommen schriftlich stornieren, wobei für die Rechtzeitigkeit der Stornierung das Einlangen der Stornoerklärung bei Screenroof GmbH maßgebend ist.

Die angebotenen Preise basieren auf unseren Einkaufspreisen zum Zeitpunkt der Angebotslegung. Da auch wir von den Preisen unserer Zulieferer abhängig sind, wird ausdrücklich vereinbart, im Falle einer Preiserhöhung unserer Einstandskosten von mehr als 5 % den von uns angebotenen Verkaufspreis/Werklohn im selben Ausmaß anzupassen (zu erhöhen).

 

IV. Lieferfristen, Teillieferungen, Teilrechnungen:

Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Screenroof GmbH ist berechtigt, Teillieferungen durchzuführen und diese mit Teilrechnungen abzurechnen. Hauptsitz und Rechnungslegung und Lieferadresse an Mitterdavidschlag 4, A - 4202 Kirchschlag bei Linz.

 

V. Erfüllungsort:

Screenroof GmbH erbringt ihre Leistungen am Wohnsitz bzw. Sitz des Kunden, sofern kein anderer Erfüllungsort schriftlich vereinbart ist. Zahlungen an die Screenroof GmbH auf das Konto AT61 3427 7000 0006 4618 zu leisten.

 

VI. Preise, Zahlung, Änderungen:

Die Preise verstehen sich in Euro exkl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Rechnungen sind nach Erhalt sofort zur Zahlung fällig. Ist der Kunde mit der Bezahlung der Rechnung mehr als 14 Tage ab dem Rechnungsdatum in Verzug, verpflichtet er sich, nebst den gesetzlichen Verzugszinsen pro Mahnschreiben brutto € 20,00 zzgl. Porto und bei Mahnung durch einen Rechtsanwalt brutto € 60,00 zzgl. Porto zu bezahlen. Vom Kunden nach Auftragserteilung veranlasste Änderungen bzw. Abweichungen vom Angebot werden nach Aufwand abgerechnet.

 

VII. Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung:

Die Zurückbehaltung von Leistungen des Kunden ist ausgeschlossen, ebenso die Aufrechnung gegen Forderungen von Screenroof GmbH, es sei denn, die Forderung des Kunden wurde gerichtlich festgestellt oder von Screenroof GmbH anerkannt.

 

VIII. Eigentumsvorbehalt, Entfernungsrecht:

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Screenroof GmbH. Befindet sich der Kunde mit der Bezahlung der Rechnung trotz schriftlicher Mahnung unter Setzung einer Nachfrist von 7 Tagen in Verzug, ist Screenroof GmbH unwiderruflich berechtigt, auf Kosten des Kunden die gelieferten Waren wieder abzuholen und das erstellte Gewerk wieder zu entfernen und dazu das Grundstück, die Wohnung, das Haus bzw. das Firmengelände zu betreten. Für die Lagerung der wieder abgeholten bzw. entfernten Gegenstände gebührt Screenroof GmbH ein angemessenes Lagerungsentgelt. Nach Ablauf von 3 Monaten ab der Abholung bzw. Entfernung von Gegenständen ist Screenroof GmbH berechtigt, die gelagerten Gegenstände unter Anrechnung auf das offene Entgelt zu verwenden bzw. zu verwerten.

 

IX. Ausführung und Lieferung:

Geringfügige Abweichungen in Form, Farbe, Maß, Gewicht und Funktion bleiben vorbehalten. Wir behalten uns vor, je nach Verfügbarkeit, die beauftragten Komponenten geringfügig auf andere gleichwertige Produkte zu ersetzen und zu liefern.

 

X. Gewährleistung, Förderungen, Garantie, Haftung:

Screenroof GmbH leistet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Gewähr. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit von Screenroof GmbH, für leichte Fahrlässigkeit der Personen, deren sich Screenroof GmbH zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen bedient, für entgangenen Gewinn, für Mahn- und Prozesskosten sowie für immaterielle Schäden ist ausgeschlossen, mit Ausnahme von Schäden an der Person. Die Haftung ist der Höhe nach mit der Versicherungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung beschränkt. Förderungen, Garantien oder Haftungen werden in keinster Weise garantiert oder zugesagt. Es können keinerlei Schadensersatzforderungen bei Nichtzustandekommen eines etwaigen Fördervertrages mit den Förderungsinstitutionen (OeMAG, KPC, etc.) geltend gemacht werden.

 

XI. Rechtswahl, Gerichtsstand:

Auf den zwischen Screenroof GmbH und dem Kunden abgeschlossenen Vertrag findet österreichisches materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen Anwendung. Für alle Rechtsstreitigkeiten zwischen Screenroof GmbH und dem Kunden ist das Bezirksgericht Urfahr-Umgebung ausschließlich zuständig.

 

XII. Hinweise für Verbraucher:

Die AGB gelten auch für Vertragsabschlüsse mit Verbrauchern, jedoch mit der Maßgabe, dass den AGB zwingende gesetzliche Vorschriften vorgehen. Ein allfälliges Rücktrittsrecht richtet sich nach den §§ 3, 4 bzw. 5a bis 5h KSchG. Bei Vertragsrücktritt hat der Verbraucher die Kosten für die Retournierung der Ware zu tragen.

 

XIII. Allgemeines:

Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Regelungsinhalte der AGB berührt die Wirksamkeit der restlichen AGB nicht. Anstelle des unwirksamen Regelungsin- haltes gilt eine Regelung als vereinbart, die dem mit dem unwirksamen Regelungsinhalt verfolgten Zweck auf rechtlich zulässige Weise inhaltlich am nächsten kommt. Produziert wird nach letzten, besprochenen und freigegebenen Freigabeplan. Die Pläne sind, wenn nicht gesondert beauftragt, nicht separat durch einen Statiker geprüft. Bei verzinkten und beschichteten Teilen kann es zu Ausgasungen kommen - dies ist kein Reklamationsgrund und keine Gewährleistung! Wir weisen darauf hin, dass die Abbildungen auf dem Angebot nur Symbolfotos sind und vielleicht nicht dem tatsächlich angebotenem Typ entsprechen! Ein wirksamer Vertrag kommt erst nach Überprüfung und Freigabe durch die Geschäftsleitung, sowie anschließende Auftragsbestätigung zustande.

Automatisch wird nach der Montage diese mit Foto dokumentiert. Screenroof GmbH darf diese, sofern uns der Kunde nicht bei Vertragsabschluss darauf hinweist und dies ablehnt, zu Werbe- und kommerziellen Zwecken verwenden. §§ 15, 18a UrhG, § 5 UrhG damit nicht klagbar.

 

XIV. Subunternehmer:

Verträge für Subunternehmer sind separat geregelt und werden in jeweils angepassten Niederschriften vertraglich festgehalten.